
Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bruchköbel vom 16. Januar diesen Jahres wird die Stadtbibliothek zum 1. Mai 2007 eine Jahresgebühr für die Ausleihe von Büchern und anderen Medien einführen. Die Jahresgebühr beträgt für Erwachsene 12 Euro. Kinder und Jugendliche bis unter 16 Jahren sind von der Gebühr ebenso befreit wie - unabhängig von ihrem Alter - Schüler allgemeinbildender Schulen. Andernfalls beträgt die Jahresgebühr für Jugendliche ab 16 Jahren 6 Euro. Lebensgemeinschaften mit minderjährigen Kindern können die Familiengebühr in Höhe von 18 Euro wählen.
Auch für Nutzer, die nur selten etwas entleihen, gibt es ein entsprechendes Angebot: Sie können anstelle der Jahresgebühr 1 Euro pro entliehenem Medium bezahlen.
Unverändert gilt für Nutzer, die nicht in Bruchköbel wohnen, eine Jahresgebühr in Höhe von 25 Euro - es sei denn, sie besuchen eine Bruchköbeler Schule. Nutzer aus Hammersbach müssen die Jahresgebühr nicht selbst bezahlen, da die Gemeinde Hammersbach diese Kosten aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadt Bruchköbel übernimmt.
Mit den zusätzlichen Einnahmen durch die Jahresgebühr soll einerseits der Zuschussbedarf für die Stadtbibliothek verringert werden und andererseits das sehr gute Niveau der Stadtbibliothek bezüglich Medienausstattung und Öffnungszeiten für die nächsten Jahre sichergestellt werden. Ein Teil der Einnahmen kommt direkt der Zusammenarbeit mit Schulen und Kindertagesstätten zugute, da die wöchentliche Arbeitszeit einer Mitarbeiterin um einige Stunden aufgestockt wird. Um bereits Erstklässlern den Zugang zur Stadtbibliothek zu erleichtern, wurde das Alter, ab dem Kinder einen eigenen Leseausweis nutzen können, auf 6 Jahre gesenkt.
Einige andere Gebühren werden sich ebenfalls ändern, u. a. kostet eine Fernleihbestellung zukünftig 4 Euro pro Medium. Die Vormerkung ausgeliehener Medien wird nun mit 60 Cent pro Medium berechnet, auch wenn die Benachrichtigung per E-Mail erfolgt.
Als neuen Service bietet die Stadtbibliothek ihren Nutzern ab sofort an, sich benachrichtigen zu lassen, kurz bevor die Frist der entliehenen Medien abläuft. Dieser Dienst kann im Leserkonto eingestellt werden.
Hier finden Sie die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek:
